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Informationen zur Leihfristverlängerung
Möglichkeiten zur Leihfristverlängerung
- Sie können nur mit Hilfe eines Computers über das Internet die Leihfrist verlängern.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Voraussetzungen zur Leihfristverlängerung
- Es liegen keine Vormerkungen vor.
- Ihr Leseausweis ist weder abgelaufen noch gesperrt
(z.B. wegen Überschreitung des Gebührenlimits).
- Die Medien sind noch nicht in der dritten Mahnung
(diese Medien müssen in der Leihstelle abgegeben werden und
die Mahngebühren müssen bezahlt werden).
- Die Leihfrist ist bisher höchstens siebenmal verlängert worden.
Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Mahngebühren an.
Diese bleiben bestehen, wenn Sie verspätet verlängern.
Hinweise zur Leihfristverlängerung
- Klicken Sie "Kataloge und Verzeichnisse" in der Navigationsleiste an
(entfällt bei den PCs der Bibliothek).
Klicken Sie dann "Katalog der ZHB Lübeck" an.
Sie erreichen Ihr Ausleihkonto über Anklicken der "Benutzerdaten" (oberer Bildschirmrand) und
anschließende Eingabe von Benutzernummer (0841...., steht unter dem Strichcode Ihres Ausweises) und Passwort.
- Jeder Titel, dessen Leihfrist verlängert werden soll,
muss einzeln im dazugehörigen Feld per Mausklick angewählt werden
(fehlt das Kästchen, ist für diesen Titel keine Verlängerung möglich).
- Am Ende der Seite muss noch einmal das Passwort eingegeben und abgeschickt werden.
- Bitte prüfen Sie zum Abschluss genau,
ob und für welche Titel die Leihfrist verlängert wurde, indem Sie Ihr Konto neu aufrufen.
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